Rhein-Kreis Neuss | 01.04.2011

Einblick in eine Leitstelle (Foto: Protection One)
Europäische Leitstellennorm DIN EN 50518 hat weitreichende Konsequenzen für Betriebe.
Das europäische Normungsgremium CENELEC erarbeitet derzeit strikte Regeln für Alarmempfangsstellen (AES). Der Entwurf der dreiteiligen Richtlinie DIN EN 50518 übertrifft die bestehende Anforderungen des Verbands der Schadenversicherer an Sicherungsqualitäten bei Weitem. Die europäische Richtlinie soll bereits im Laufe des Jahres verabschiedet werden. Sie wird weitreichende Konsequenzen für viele Betriebe mit sich bringen.
Separater Eingang zur Alarmempfangsstelle
Der erste Teil der Reglementierung definiert die örtlichen und baulichen Anforderungen. Er sieht zum Beispiel die AES als eigenständiges Gebäude oder als abgetrennten Gebäudeteil mit separatem Eingang vor. Diesen Eingang darf nur der Betreiber der AES nutzen. Der zweite Teil der Norm identifiziert sämtliche technische Anforderungen und schreibt eine Notstromversorgung für Kommunikations-, Meldungs-, Überwachungs-, und Aufzeichnungseinrichtungen sowie Belüftung, Beleuchtung und Überwachungsanlagen der AES vor.
Aufwändige Auf- und Umrüstungen
In den Räumen der Notstromversorgung müssen dabei dieselben hohen Sicherheitsstandards gegen Einbruch und Brand gewährleistet werden, die auch in der AES selbst gelten. Bei Neuplanungen müssen diese kostenintensiven Anforderungen künftig direkt von Beginn an berücksichtigt werden. Für bestehende Leitstellen werden aufwändige Um- und Nachrüstungen die Folge sein – sofern diese überhaupt realisierbar sind.
Kosten der Leitstellen steigen erheblich
Der dritte Teil des Richtlinienentwurfs reglementiert zusätzlich Abläufe und Anforderungen an den Betrieb. Er schreibt unter anderem vor, dass die AES ständig mit mindestens zwei Bedienern oder einem Bediener mit simultaner Anbindung besetzt sein muss. Hinzu kommen strenge Kontrollen der Personalqualifikation. Diese Anforderungen werden die laufenden Kosten der Leitstellen erheblich ansteigen lassen.
Keine Übergangsfristen zur Einführung
Da in Deutschland keine Vorgänger-Norm existiert, wird es auch keine Übergangsfristen geben. Das heißt: Die Norm wird bei ihrer Einführung sofortige Gültigkeit erlangen. Spätestens mit Einführung der DIN EN 50518 werden zudem alle aktuellen VdS-Anerkennungen für Notruf- und Serviceleitstellen zurückgezogen. Darius Wilczek von Protection One: „Die sehr hohen Standards der neuen europäischen Leitstellennorm können von vielen Betreibern der Notruf- und Serviceleitstellen aus finanziellen und organisatorischen Gründen nicht erbracht werden. Deshalb ist es stark zu befürchten, dass viele Betriebe durch die neue Norm in ihrer Existenz bedroht sein werden – und die deutsche Leitstellenlandschaft sich auf jeden Fall erheblich verändern wird.“
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