Krefeld/Mönchengladbach | 16.02.2012

Vorsicht vor Adressbuchbetrug (© Stefan Rajewski - Fotolia)
Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt Eintragungsangebot des Adressbuchanbieters GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH.
Die IHK Mittlerer Niederrhein begrüßt das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen den Adressbuchanbieter GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH. Das Gericht hatte die Unlauterkeit des Eintragungsangebots festgestellt. Die Richter bestätigten damit die Ansicht der IHK und vieler getäuschter Unternehmen, dass die amtliche Aufmachung des Formulars „Gewerbeauskunft-Zentrale“ irreführend sei. So werde bewusst im Kleingedruckten verborgen, dass es sich bei dem Formular um ein kostenpflichtiges Eintragungsangebot handelt. Schon die amtlich klingende Überschrift des Formulars „Gewerbeauskunft-Zentrale“ verschleiere die Tatsache, dass ein zweijähriges Abonnement von bis zu 600 Euro pro Jahr angeboten werde. Das verstoße gegen die Klarheit und Eindeutigkeit von Offerten.
Inkassobüro im Schlepptau
„Viele Unternehmen haben sich bei der IHK gemeldet und fühlten sich durch die ständigen Aufforderungen der GWE zur Zahlung bedroht“, berichtet Romy Seifert, IHK-Rechtsexpertin. „Teilweise wurde der Druck auf die Unternehmen noch zusätzlich erhöht, indem die GWE den handschriftlich ausgefüllten Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides direkt mitschickte.“ Viele Firmen wurden auch von einem ein Inkassobüro angeschrieben.
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